Gegen-Abmahnung: Fragen und Antworten (FAQ) zu Abmahnungen.
Gegen-Abmahnung wird hier als umfassende Maßnahmen gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren (insb. Kosten-Streit) verstanden:
1. Abmahnung
a) Frage: Was ist eine Abmahnung?
b) Frage: Wozu dient eine Abmahnung?
c) Frage: Wann wird abgemahnt bzw. darf abgemahnt werden?
2. Ihr Recht
a) Frage: Woher kommt das Recht der Abmahnungen?
b) Gibt es Schutz und Begrenzung der Abmahnungen?
c) Frage: Was wird alles Abgemahnt?
3. Abmahnkosten
a) Nach Abmahnung: Muss ich den Gegenanwalt wirklich bezahlen?
b) Rechtsverstoß: abgestellt. Trotzdem zahlen?
c) Sonderfall: Urheberrecht, insb Filesharing!
4. Abwehr durch Schutzschrift?
a) Frage: Was ist eine Schutzschrift?
b) Frage: Wann hilft eine Schutzschrift überhaupt?
c) BGH Extra: Kosten der Schutzschrift.
Trotz der viel versprechenden Bezeichnung bietet eine "Schutzschrift" nur eingeschränkten "Schutz"...
5. Unterlassungs- Erklärung
a) Frage: Unterlassung und Unterlassungserklärung - Was wird da von mir verlangt?
b) Frage: Die Vertragsstrafe erschneit mir viel zu hoch. Darf ich sie ganz streichen?
c) Frage: Kann ich nicht selbst eine Muster-Erkärung aus dem Netz nehmen?
6. Einstweilige Verfügung
a) Frage: Was ist eine einstweilige Verfügung? Wann muss ich nach Abmahnung mit einer "e.V." rechnen?
b) Frage: Was sind die Voraussetzungen?
c) Frage: Der vorgeworfene Verstoß ist lange Zeit her. Hat das Rechtsfolgen?
d) Frage: Mir ist eine e.V. zugestellt worden. Was tun?
Gegen-Abmahnung.de
Weiterer Rechtsschutz durch einen Rechtsanwalt bedeutet aber beispielsweise auch: Die Begrenzung der Unterlassungsansprüche durch geänderte Unterlassungserklärung, Reduzierung der Gebühren für den abmahnenden Rechtsanwalt, Herabsetzung des Schadensersatz auf ein angemessenes Maß für den Rechteinhaber bzw. Vertragsstrafen für Wiederholungsfälle.
Dabei muss zugleich Vorsorge getroffen werden, damit der Abmahner keine einstweilige Verfügung - bei Internet-Rechtsverletzungen insb. Filesharing; durch den fliegenden Gerichtsstand bei abmahnfreundlichen Gerichten leicht zu erwirken - mit Erfolg beantragen kann. Kostenträchtige Verfahren sollten nur geführt werden, wenn es durch die unangemessen kurze Frist durch den Abmahner zu einem solchen Verfahren gekommen ist oder gute Erfolgsaussichten für einen Prozessgewinn auch bei abmahnfreundlichen Gerichten bestehen.
Im Falle des Rechtsmissbrauchs oder fehlenden Rechte überhaupt gehört dann auch die negative Feststellungsklage mit zu den Maßnahmen der Gegen-Abmahnung. Den Abgemahnten muss m. E. eine prozessuale Waffengleichheit zukommen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für auch für Zivilverfahren immer wieder eingefordert wird: Mindestens der Minderjährigen-Schutz muss wieder hergestellt werden. Eltern haften - trotz Warnungen und Ermahnungen - in zahlreichen Fällen für die Kinder. Jugendliches Fehlverhalten bringt die oft angespannte oder gar prekäre Haushaltskasse dann ganz in die roten Zahlen.
Gegnerliste der Kanzlei Exner
Nutzen Sie die praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Exner in Abmahn-Sachen. Gegen zahlreiche Abmahner als Gegner ist die Kanzlei Exner z. T. mehrfach um Rechtsbeistand gebeten worden und konnte erfolgreich Abmahnungen abwehren.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veroeffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulaessig.