Einstweilige Verfügung erhalten?
Allgemein zu: Abmahnung und einstweilige Verfügung
Frage: Was ist eine einstweilige Verfügung? Wann muss ich nach Abmahnung mit einer einstweiligen Verfügung rechnen?
Die einstweilige Verfügung dient dazu, durch gerichtlichen Beschluss eine weitere Rechtsverletzung zu untersagen. Ein einmaliger Rechtsverstoß (Filesharing, Wettbewerbs- oder Markenrecht, Fehlende oder falsche gesetzliche Pflichtangaben, etc.) und dessen Glaubhaftmachung reicht, um bei einem deutschen Gericht mit Erfolg eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die Kosten trägt dann meist der Empfänger dieses Beschlusses.
Sie müssen also nicht mehr mit einer einstweiligen Verfügung rechnen, wenn rechtzeitig eine ausreichende ernstlichen Unterlassungserklärung abgegben worden ist. Als Alternative kann zur Abwehr eine Schutzschrift hinterlegt werden oder eine Gegen-Abmahnung erfolgen.
Antrag nach ZPO
Frage: Was sind die Vorausseetzungen für eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung kann nach §§ 935 ff ZPO beantragt werden, wenn im Verfügungsantrag der Verfügungsanspruch und der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht werden können. Bei bzw. nach Abmahnungen wird von den Gerichten meist nur noch ganz oberflächlich das vorliegen dieser Voraussetzungen geprüft.
Richtiger Weise ist aber z. B. als Verfügungsgrund zu prüfen, ob eine Gefährdung des Rechteinhabers und eine vorläufige Sicherung im Eilverfahren (noch) notwendig ist.
Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine schnelle und vorläufige gerichtliche Regelung. Das war nach dem Willen des Gesetzgebers mal eine Sonder- und Ausnahmeregelung (vgl. §§ 935, 940 ZPO unten); in den Rechtsgebieten der Abmahnungen ist die schnelle und vorläufige gerichtliche Regelung jedoch völlig üblich geworden: Eine einstweilge Verfügung ergeht nicht, wenn aufgrund einer Abmahnung eine ausreichende Unterlassungs- Erklärung abgegeben worden ist.
Eilbedürftigkeit
Frage: Der vorgeworfene Verstoß ist schon lange Zeit her. Hat das Rechtsfolgen?
In der Regel liegt der vorgeworfene Verstoß nicht so lange zurück, dass eine Verjährung oder Verwirkung anzunehmen ist. Es gibt aber kurze Zeitgrenzen, bei denen eine Abmahnung bzw. zumindest der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - unzulässig wird:
Beispiel Wettbewerbsrecht: In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass je nach Sachlage 3 bis 6 Monate nach Kenntnis von einem Wettbewerbsverstoß eine einstweilige Verfügung mangels Eilbedürftigkeit nicht mehr erlassen wird.
Beispiel Filesharing: Ist nach Auskunftsanspruch fast ein Jahr vergangen, ohne dass eine Abmahnung (!) erfolgte, so dürfte eine einstweilige Verfügung nicht mehr ergehen. Entsprechende Abmahnungen sind in der Kanzlei Exner vorgelegt worden. Offenbar waren die massenhaft tätigen Abmahner nicht mehr zur rechtzeitigen
Vermeidung einer einstweiligen Verfügung: Die Abgabe einer - ggf. geänderten - ernstlichen Unterlassungserklärung gegenüber einem Berechtigten lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung entfallen.
Im Verfahren
Frage: Mir ist eine einstweilige Verfügung zugestellt worden. Was tun?
Wurde eine Unterlassungserklärung
nicht oder nicht rechtzeitig
mit unzureichendem Inhalt
abgegeben, dann kann eine einstweilige Verfügung ergehen oder bereits ergangen sein.
In dem Falle ist anwaltlich zu prüfen, ob durch schnelles prozessuales Verhalten besser Kosten reduziert oder ein Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt werden sollte.
Da einstweilige Verfügungen meist von einem Landgericht erlassen werden, besteht Anwaltszwang, d. h. Sie müssen jetzt einen Anwalt aufsuchen. Der Anwalt bzw. auch die Kanzlei Exner berät Sie in diesem Fall zu dem weiteren Vorgehen.
ZPO: Einstweilige Verfügung
§ 935 ZPO [Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand]Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.
§ 940 ZPO [Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes]Einstweilige Verfügungen sind auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
Gegnerliste der Kanzlei Exner
Nutzen Sie die praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Exner in Abmahn-Sachen. Gegen zahlreiche Abmahner als Gegner ist die Kanzlei Exner wiederholt um Rechtsbeistand gebeten worden und konnte erfolgreich Abmahnungen abwehren.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veroeffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulaessig.
Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insb. dazu dienen, gleich gelagerte Faelle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation ueber diese zu ermoeglichen.
Gerade bei einer Vielzahl von Abmahnungen oder Maengeln, stellt die ermittelte Anzahl im gerichtlichen Prozess ein geeignetes Argument gegen unberechtigte Ansprueche dar.