Änderung der Unterlassungserklärung nach Abmahnung
Mit der Abmahnung kommt meist der Vorschlag des Abmahners bzw. seines Anwalts eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung enthält zahlreiche Regelungen, oft auch sehr umfangreiche Unterlassungspflichten, eine Vertragsstrafe und das Anerkenntnis der Anwaltskosten. Dies geht mitunter zu weit: Im Falle einer Rechtsverletzung ist (nur) eine Widerholung ernstlich auszuschließen. Was da vorgelegt wird, sind zu weilen Blanko-Anerkenntnisse, die zu weiteren Kostenforderungen und Ansprüchen führen. Auch bei kurzen Fristen dürfen diese Erklärungen nicht unbesehen unterzeichnet werden.
Wenn eine Änderung der Unterlassungserklärung nicht erfolgen soll, kann eine Schutzschrift helfen. Doch der Anwendungsbereich für erfolgreiche Schutzschriften ist sehr eng.
Unterlassung
Frage: Unterlassung und Unterlassungserklärung - Was wird da von mir verlangt?
Unterlassungserklärungen wirken mehrere Jahre in die Zukunft. Ein erneuter, gleichartiger Verstoß in dieser Zeit kann die Vertragsstrafe auslösen.
Beispiel: Filesharing
Viele vorgegebene Unterlassungserklärungen sind Anerkenntnisse. Doch wo bleibt z. B. der Schutz von Minderjährigen, wenn getauschten Lieder und Musik eher dem Geschmack der Kinder entspricht und die Eltern zahlreiche Kontrollen und Ermahnung (erfolglos) an die Sprösslinge adressiert haben?
Beispiel: Abmahnung von AGB
Gerade im Bereich der wettbewerblicher Ansprüche (AGB, Widerrufserklärung, etc.) kann unter Wettbewerbern eine nicht rechtzeitig umgesetzte Rechtsänderung des Gesetzgebers dann schon den Anspruch auf eine Vertragsstrafe bedeuten.
Als weiter führende Informationen und Alternative zur geänderten (modifizierte) Unterlassungserklärung: Die Schutzschrift nach Abmahnung.
Vertragsstrafe
Frage: Die Vertragsstrafe erschneit mir viel zu hoch. Darf ich sie ganz streichen?
Wer nun die Vertragsstrafe streicht und laienhaft Vorbehalte einfügt, wird nach der Rechtsprechung das Nachsehen haben: Dann gilt die Unterlassungserklärung als "nicht ernstliches Versprechen". Sie ist wirkungslos. Der Abmahner wird eine einstweilige Verfügung beantragen und Recht bekommen.
Die Gerichte gehen von folgender Logik aus: Wer zu einet Unterlassung verpflichtet ist und dagegen bereits einmal verstoßen hat, muss sich einer ernstlichen Strafe unterwerfen. Sonst ist das Versprechen nichts wert.
In der Regel sollte auch die Zuständigkeit der Gerichte bei einem Streit über die Anwaltskosten berücksichtigt werden: Bei mehr als 5.000 EUR Vertragsstrafe werden die Landgerichte zuständig, und die sind von Hause aus höhere Streitwerte schon gewohnt ...
Siehe im nebenstehenden Kästchen: BGH, Urteil vom 13.02.2003, Az. I ZR 281/01 - Auslegung einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
Änderung der Erklärung
Frage: Kann ich nicht selbst eine Muster-Erkärung aus dem Netz nehmen?
Es ist meist von dem angeblichen oder begangenen Verstoß abhängig, wie die Unterlassungserklärung geändert werden kann und sollte. Dabei sind neben der Höhe der Vertragsstrafe noch andere Faktoren zu berücksichtigen: Die Zuständigkeit der Gerichte bei Streit über einen Wiederholungsfall bzw. eine Vertragsstrafe; Vermeidung der Wirkung als Anerkenntnis; Streitfragen in einem bestimmten Rechtsbereich; Ablehnung der geforderten - mitunter überhöhten - Anwaltskosten. In der Regel ist eine Verwendung von Mustern aus dem Internet durch juristische Laien daher nicht zu empfehlen.
Kanzlei Exner ändert vorgegebene Unterlassungserklärungen ab. Mit einem zusätzlichen Anwaltsschreiben lassen sich die geforderten Kosten der Gegenseite auch meist auf ein angemessenes Maß reduzieren. Die Kosten der Abwehr der Abmahnung können im außergerichtlichen Bereich durch Vergütungsvereinbarung angemessen geregelt werden. Wenn Ihre Abmahnfrist bereits läuft, können Sie sich unverbindlich ein Angebot einholen.
Gegen-Abmahnung: Begriff + Idee
Was kann unter Gegenabmahnung verstanden werden? Der Begriff Gegen-Abmahnung ist nicht in einem Gesetz allgemein verbindlich definiert. Angesichts der vielen Erscheinungsformen von Abmahnungen, hier einmal ein Blick auf die Abwehr von Abmahnungen = Gegen-Abmahnung. Der Blick reicht von einer sehr engen Definition als juristischem Fachbegriff durch die Rechtsprechung bis hin zu einem sehr weiten Begriff, der alle Maßnahmen Gegen-Abmahnungen umfasst.
Gegen-Abmahnung wird hier als umfassende Maßnahmen gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren (insb. Kosten-Streit) verstanden:
Gegnerliste der Kanzlei Exner
Nutzen Sie die praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Exner in Abmahn-Sachen. Gegen zahlreiche Abmahner als Gegner ist die Kanzlei Exner wiederholt um Rechtsbeistand gebeten worden und konnte erfolgreich Abmahnungen abwehren.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veroeffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulaessig.
Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insb. dazu dienen, gleich gelagerte Faelle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation ueber diese zu ermoeglichen.
Gerade bei einer Vielzahl von Abmahnungen oder Maengeln, stellt die ermittelte Anzahl im gerichtlichen Prozess ein geeignetes Argument gegen unberechtigte Ansprueche dar.